§1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Angebote, Verträge und Leistungen des Auftragnehmers (Adrian Uhl – Raven Sound) gegenüber Auftraggebern (Unternehmen, Privatpersonen, Institutionen).
(2) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer schriftlich zustimmt.
§2 Vertragsabschluss
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich.
(2) Ein Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung, Auftragsformular oder tatsächliche Leistungserbringung zustande.
(3) Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
§3 Leistungsbeschreibung
(1) Der Auftragnehmer bietet u. a. folgende Leistungen an: Live-Tontechnik, FOH-Mix, Recording, Editing, Mixing, Mastering, Systemplanung, technische Betreuung, Beratung sowie Bereitstellung von Equipment.
(2) Der genaue Leistungsumfang ist im Angebot definiert.
(3) Technische Anforderungen (z. B. Stromversorgung, Bühnenbau, Zufahrten) sind vor Projektbeginn durch den Auftraggeber sicherzustellen.
(4) Hilfs- und Zuarbeiten, sowie reine Ab- und Aufbautätigkeiten sind ausgeschlossen.
§4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt alle notwendigen Informationen, Materialien sowie Zugänge fristgerecht bereit.
(2) Bei Live-Veranstaltungen trägt der Auftraggeber Verantwortung für Sicherheit, Hausrecht, Genehmigungen, GEMA, Brandschutz und behördliche Auflagen.
(3) Der Auftraggeber stellt sicher, dass keine rechtswidrigen Inhalte produziert oder veröffentlicht werden.
§5 Vergütung, Kosten und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung erfolgt gemäß Angebot oder aktueller Preisliste.
(2) Zusatzleistungen, Überstunden, Nacht-/Wochenendzuschläge sowie Materialkosten werden gesondert berechnet.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen, sofern keine andere Frist vereinbart ist.
(4) Bei Zahlungsverzug gelten gesetzliche Verzugszinsen.
(5) Reisekosten, Spesen und Logistik werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet.
§6 Equipment und Gefahrenübergang
(1) Überlassenes Equipment bleibt Eigentum des Auftragnehmers.
(2) Ab Übergabe trägt der Auftraggeber die Gefahr für Beschädigung und Verlust, sofern diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers beruhen.
(3) Verbrauchsmaterialien werden nach Aufwand berechnet.
§7 Stornierung und Ausfall
(1) Bei Stornierung durch den Auftraggeber können folgende Pauschalen berechnet werden:
- bis 30 Tage vor Termin: 0%
- bis 7 Tage vor Termin: 50%
- bis 3 vor Termin: 75%
- bis 24h vor Termin: 100%
(2) Maßgeblich ist der Zugang der Stornierung beim Auftragnehmer.
(3) Unabhängig hiervon werden bereits entstandene Kosten (z.B. Reisekosten) vollständig berechnet.
§8 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(2) Keine Haftung für entgangenen Gewinn, Datenverlust, mittelbare Schäden oder Folgeschäden.
(3) Bei Live-Veranstaltungen haftet der Auftragnehmer nicht für Ausfälle durch Stromabschaltungen, mangelhafte Bühneninstallation oder äußere Umstände.
(4) Für vom Auftraggeber gestelltes Equipment wird keine Haftung übernommen.
§9 Urheber- und Nutzungsrechte
(1) Audioproduktionen, Konzepte, Arrangements und Dokumentationen können urheberrechtlich geschützt sein.
(2) Nutzungsrechte werden nur in dem Umfang eingeräumt, der schriftlich vereinbart wurde.
(3) Rohdaten (Multitracks, Sessions) verbleiben grundsätzlich beim Auftragnehmer, sofern nichts anderes vereinbart wird.
(4) Der Auftragnehmer ist — sofern vertraglich nicht ausgeschlossen — berechtigt, Produktionen zu Referenzzwecken zu verwenden.
§10 Datenschutz / DSGVO
(1) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der Vertragsabwicklung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
(2) Daten werden nicht ohne Rechtsgrundlage an Dritte übermittelt.
(3) Betroffene haben folgende Rechte: Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Widerspruch, Datenübertragbarkeit gemäß Art. 15–21 DSGVO.
(4) Verantwortliche Stelle ist der Auftragnehmer.
(5) Personenbezogene Daten werden nach gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht, sofern keine weitere Rechtsgrundlage besteht.
§11 Höhere Gewalt
(1) Ereignisse wie Krankheit, behördliche Verbote, Stromausfälle, Unwetter, Pandemien oder sonstige Umstände außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers entbinden diesen von der Leistungspflicht.
(2) Schadensersatzansprüche bestehen in diesen Fällen nicht.
§12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
